Perspektiven für das Berner Pflegepersonal verbessern
- Jun 14
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Die 2021 nahm die Stimmbevölkerung die eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» mit 61% Ja-Stimmen an. Im Kanton Bern stimmten sogar 64% zu. 5 Jahre nach der deutlichen Annahme der Initiative ist diese aber immer noch nicht umgesetzt. Das eidgenössische Parlament debattiert zwar über ein neues Gesetz zu den Arbeitsbedingungen für die Pflegenden, jedoch sieht dieses Gesetz keinen Anschluss an einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vor, sondern lediglich eine Verhandlungspflicht. Zudem ist der bundesrätliche Entwurf in der Kommission und im Nationalrat zusätzlich verschlechtert worden. Die grossen Hoffnungen, welche das Pflegepersonal in die Umsetzung gesetzt hat, wurden bisher nur enttäuscht. Es ist zu befürchten, dass die Pflegeinitiative toter Buchstaben in der Bundesverfassung bleibt.
Der Kanton Bern hat ein reges Interesse an einer guten und flächendeckend Gesundheitsversorgung. Gerade als grosser Flächenkanton ist er besonders stark darauf angewiesen, dass genügend gut qualifizierte Pflegefachkräfte diese Gesundheitsversorgung sicherstellen. Um die entsprechenden Fachkräfte für den Kanton Bern zu gewinnen, braucht es die entsprechenden Ausbildungsangebote und attraktive Arbeitsbedingungen. Schon heute besteht ein personeller Notstand im Pflegebereich. Je länger die Arbeitsbedingungen nicht ernsthaft verbessert werden, umso eher droht der Kanton Bern weitere Pflegefachkräfte zu verlieren und damit die Patientensicherheit und die Versorgung zu gefährden. Da die Umsetzung auf Bundesebene nicht gelingt, muss der Kanton Bern im eigenen Interesse einspringen und wichtige Elemente aus der Pflegeinitiative auf kantonaler Ebene umsetzen.
Darum sollen die Arbeitsbedingungen in Kanton Bern für alle Pflegenden und Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich dank einer GAV-Pflicht verbessert werden. Die gesetzlichen Bestimmungen in den beiden entsprechenden Gesetzen sollen dazu angepasst werden und die Grundlage für die Leistungsvereinbarungen oder der Beteiligung an der Restkostenfinanzierung bilden. Ist ein Betrieb an einem GAV angeschlossen, kann sich das Personal in arbeitsrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit dem GAV bestehen, an die Sozialpartner wenden. Die Sozialpartnerschaft ist in vielen Branchen eine wichtige und anerkannte Partnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Verbänden. Im Gesundheitsbereich im Kanton Bern ist sie nur in den Listenspitälern, in welchen der Kanton Mehrheitsaktionär ist sowie in der UPZ AG und im Inselspital etabliert. In den Langzeitbetrieben haben sich einige wenige Betriebe am Langzeit-GAV angeschlossen, aber längst keine Mehrheit. Im Spitex-Bereich besteht nur mit der Spitex Bern eine Sozialpartnerschaft, ohne GAV-Anschluss. Daher besteht ein Handlungsbedarf zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen in den Gesundheitsinstitutionen im Kanton Bern.
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