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Arbeit statt Ersatzhaftstrafe | BZ, 11.03.2026

  • Mar 10
  • 1 min read

Das Berner Kantonsparlament will, dass Ersatzfreiheitsstrafen künftig in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden können. Der Regierungsrat muss nun mit einer Standesinitiative beim Bund vorstellig werden. Bis auf EDU und EVP waren alle Fraktionen unter den Erstunterzeichnenden der Motion von Oriana Pardini (SP) vertreten. 106 Ratsmitglieder standen hinter dem Vorstoss, 36 waren dagegen und eine Person enthielt sich. Gegenstimmen kamen von SVP, FDP und EDU. Die Regierung war gleicher Meinung wie die Ratsmehrheit. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Verurteilten die Möglichkeit eines Arbeitseinsatzes nicht mehr eingeräumt werden soll, sobald eine Ersatzfreiheitsstrafe verfügt wurde. Diese wird fällig, wenn Bussen oder Geldstrafen nicht bezahlt werden.


Die Schweizer Strafanstalten sind seit Jahren stark belegt bis überbelegt. Das gilt auch für den Kanton Bern: 2025 verzeichneten die Regionalgefängnisse in Bern, Biel, Burgdorf, Moutier und Thun eine Auslastung von 124 Prozent. Dazu führt neben anderen Faktoren auch die Vielzahl an Ersatzfreiheitsstrafen. Dieser «Bussenstau» verschlimmerte sich 2023 durch Informatikprobleme beim Busseninkasso. Der bernische Grosse Rat nahm am Mittwoch die Beratungen zu einer Reihe an Massnahmen auf, um diesem Problem zu begegnen. Ebenfalls angenommen hat er eine Motion zur Stärkung der gemeinnützigen Arbeit als Vollzugsform. Ausserdem nahm das Parlament einen neuen Anlauf für einen temporären Gefängniscontainer zur Entlastung des Justizvollzugs. Die Forderung nach einer einmaligen Amnestie für Ersatzfreiheitsstrafen wiederum zog Motionär David Stampfli (SP) zurück.



 

 
 
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Bild: GKB, 16.09.2023

Manu Friederich

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